Über uns

JA-Steuerberater – Ihre Steuerkanzlei in Aschaffenburg

Durch langjährige Berufserfahrung verfüge ich über fundierte Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Steuer- und Wirtschaftsberatung. Durch ein Netzwerk mit Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Vermögensberatern und anderen Steuerberatern kann ich Ihnen eine allumfassende Beratung gewährleisten.

Schon immer gehören die Existenzgründungsberatung und die Wirtschaftsberatung zu meinen bevorzugten Tätigkeiten. In diesem Sektor habe ich bereits eine große Zahl von Unternehmensnachfolgen und Unternehmensgründungen begleitet.

Die Sicherung Ihres Privat- und Unternehmensvermögens durch gestaltende Steuer- und Vermögensberatung ist mir sehr wichtig. Gerade in Erbangelegenheiten kann durch die richtige Planung die Erbschaftsteuer minimiert oder vermieden werden.

Für das Tagesgeschäft (Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuerklärungen, etc.) steht ein Team mit qualifizierten Mitarbeitern an meiner Seite.

Auch in speziellen Themen wie aktuell die strafbefreiende Selbstanzeige nebst Rückführung des Auslandsvermögens ins Inland und die steuerliche Behandlung der Verluste aus Genussrechten (Prokon) kann ich Sie gut beraten.

Gerne informiere ich Sie eingehender über meine Leistungen in einem unverbindlichen Kennenlerngespräch. Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin – bei Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten.

Ich, Jörg Aulbach, Steuerberater in Aschaffenburg, freue mich auf Sie

Leistungsspektrum

JA Steuerberater Aschaffenburg : Von Existenzgründungsberatung bis Unternehmensnachfolge begleite ich den Unternehmer. Ich übernehme Ihre Finanzbuchführung inkl. der Erstellung monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen, die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzen und Steuererklärungen. Weiterhin zählen die Vermögens- und Wirtschaftsberatung zu meinen Aufgabengebieten. Hilfe auch bei strafbefreienden Selbstanzeigen. Bei der Erb- und Vermögensnachfolge kann ich das Familienvermögen durch Minimierung der Erbschaftsteuer bewahren. Kein Streit unter Erben durch Testamentsvollstreckung