Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund von Verschärfungen in den FAQ´s seit Mitte Dezember eine Antragstellung für die Überbrückungshilfe Phase II (September bis Dezember 2020) derzeit sinnlos ist, da wg. nicht geklärter und seit dem Dezember 2020 neu eingeführten Restriktionen (nicht gedeckte Fixkosten) und Begriffe (wie Unternehmerlohn), eine Antragstellung derzeit nicht sinnvoll erscheint, da auch technisch keine EDV-Systeme für die Lösung der vorgenannten Probleme verfügbar sind.
Der Gesetzgeber hat aufgrund von Interventionen der Verbände (u.a. auch Steuerberaterverbände) zum einen für eine Verlängerung der Antragsfrist gesorgt und eine Vereinfachung bzw. Klarstellung versprochen. Insgesamt ist das alles auch für uns unbefriedigend, da wir hier bereits etliche (nicht abrechenbare) Stunden investiert haben und Ihnen nicht weiterhelfen können. Wir finden es auch bedauerlich, dass hier die großen Versprechen der Politik scheinbar nicht eingehalten werden. Teilweise mussten auch Kollegen Anträge wieder zurückziehen.
Die Beantragung der Überbrückungshilfe für die Phase III (Zeitraum Januar bis Juni 2021) ist derzeit überhaupt noch nicht EDV-technisch möglich. Auch hier soll es (teilweise komplizierte und nicht durchführbare) Änderungen geben.
Wir bedauern auch die Verzögerungen bei der Auszahlung des Kurzarbeitergeldes und der November- bzw. Dezemberhilfen und bitten um Weitergabe dieser Informationen an Ihre Verbände, damit der Druck gegen diese unbefriedigende Politik weiter aufgebaut wird.

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