Elektronische Übertragung der Steuererklärungen oder Steueranmeldung per „ELSTER“

ELSTER“ steht für „ELektronische STeuerERklärung“.

Heute versteht man unter ELSTER aber nicht nur die elektronische Abgabe der Steuererklärung, sondern die elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Steuerverwaltung insgesamt.

Formulare Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung

Seit dem 01.01.2013 müssen folgende Abgaben mit elektronischem Zertifikat authentifiziert übermittelt werden: Lohnsteuer-Anmeldung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Anmeldung der Sondervorauszahlung, Zusammenfassende Meldung sowie Antrag auf Dauerfristverlängerung. Siehe dazu www.elster.de

Daher muss die Übermittlung über ELSTER erfolgen, ein Ausdruck und Ausfüllen von Formularen ist nicht mehr vorgesehen.


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