Selbstanzeige: Das Wichtigste in Kürze

Eine Selbstanzeige (§ 371 AO) ermöglicht Steuerhinterziehern, durch freiwillige, vollständige Offenlegung aller unverjährten Steuerstraftaten (meist 10 Jahre) Straffreiheit zu erlangen

Lassen Sie sich beraten!

Durch jahrzehntelange Erfahrung gerade was die Deklaration von Kapitaleinkünften anbelangt und durch die in Einzelfällen sinnvolle Zusammenarbeit mit einem kompetenten Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht kann zunächst die Straffreiheit und die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit gesichert werden. Dabei liegen natürlich auch manchmal die Nerven beim Mandanten blank, da Selbstanzeigen kompliziert sind. Ist die Selbstanzeige erst mal beim Finanzamt eingereicht, ist für uns der Fall nicht abgeschlossen sondern es müssen nun wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte für die Zukunft geprüft und mit dem Mandanten diskutiert werden.


Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben wenden Sie Sich gerne an uns.

Für Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer zur Verfügung: +49 (6021) 77 184 0

Kontaktieren Sie uns per E-Mail: info@aulbach-stb.de

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