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Die Coronahilfen wurden per Gesetz bis Ende Juni 2022 verlängert. Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein Corona-bedingter Umsatzrückgang in einem Monat von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Auch die umfassenden förderfähigen Fixkosten bleiben unverändert. So können weiterhin die […]