• (Steuerliche) Änderungen 2024
  • Jahressteuergesetz 2022
  • Einkommensteuer
    Als „Trinkgeld“ bezeichnete Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Mio. Euro an Prokuristen einer GmbH nicht steuerfrei
    Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe als Betriebseinnahmen
    Einkünfteerzielungsabsicht kann bei zeitlich unüberschaubarer Dauer einer geplanten Sanierung entfallen
  • Wachstumschancengesetz
    Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
    Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer
    Abfindung einer Kleinbetragsrente
    Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
    Obligatorische Verwendung der E-Rechnung
    Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
    Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern
  • Verfahrensrecht
    Finanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung auswerten
    Klagen vor den Finanzgerichten gegen Einspruchsentscheidungen
  • Termine Steuern/Sozialversicherung  Januar/Februar 2024

JA Steuerberater Aschaffenburg informiert Sie rechtzeitig mit den Mandanten-Monatsinformation 2024 zu den neuesten Entwicklungen und Informationen für steuerpflichtige Arbeitnehmer, Angestellte, Selbständige, Gewerbetreibende, Unternehmer, Existenzgründer und Vereine.

Eine Übersicht aller bisherigen Ausgaben und die jeweils behandelten Themen finden Sie hier:

Mandanten-Monatsinformation 2024

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