Nicht nur für den Existenzgründer gibt es eine ganze Reihe von Problemen mit der Umsatzsteuer. Auch bestehende Unternehmen müssen sich immer mehr mit Neuerungen und Urteilen befassen. Anbei erhalten Sie einen kurzen Überblick:
Kleinunternehmer sind Unternehmer (im Sinne des Umsatzsteuergesetzes) mit Jahresumsätzen von bis zu 17.500€. Die Umsätze bleiben im Rahmen der Kleinunternehmerregelung steuerfrei, wenn der Unternehmer nicht zur Steuerpflicht optiert. Es kann sich z.B. rentieren, auf die Steuerfreiheit zu verzichten und Vorsteuerabzug aus Anschaffungen zu erhalten. Zum Beispiel beim Betrieb von Photovoltaikanlagen wird in der Regel immer auf die Steuerfreiheit verzichtet und die Umsatzsteuer (Vorsteuer) aus der Anlagenrechnung geltend gemacht.Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit bei Vermietungen an andere (umsatzsteuerpflichtige) Mieter
Auch hier ist es in der Regel sinnvoll, auf die Steuerfreiheit zu verzichten und die Umsatzteuer (Vorsteuer) aus Baukosten für gewerbliche Gebäude, die an Unternehmer, die selbst umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, zu erhalten.
In vielen Fällen ist eine individuelle Beratung zwingend geboten – ich helfe Ihnen gerne weiter.
Jörg Aulbach – Steuerberater