Anpassung der Steuerberater-Vergütungsverordnung ab 01.07.2025

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

die gute Nachricht vorweg: wir werden die Gebührenanpassung erst ab dem 01.01.2026 umsetzen. Das bedeutet für Sie, dass alle Arbeiten, die ab 2026 von uns durchgeführt werden oder abgeschlossen werden, nach der neuen Verordnung abgerechnet werden. Wenn Sie uns die Jahresabschlussunterlagen rechtzeitig hereingegeben haben und wir die Arbeiten erst ab 01.01.2026 abschließen konnten, werden wir natürlich noch nach der alten Verordnung abrechnen.

Hintergründe:

Qualifizierte Beratung kann nur durch entsprechende Berater und Fachpersonal durchgeführt werden. Auch in unserer Branche kämpfen wir mit dem Fachkräftemangel. Die ständigen Änderungen der Gesetzgebung („Bürokratiemonster“) mit permanenten Weiterbildungszwang und ungeliebten Sonderarbeiten während der Coronakrise haben hier deutliche negative Spuren hinterlassen, so dass immer weniger Menschen diesen Job ausüben möchten. Der Fristendruck wird dadurch für uns auch immer größer.

Die verbleibenden, hochqualifizierten Fachkräfte müssen natürlich immer höher bezahlt werden.

Unsere sonstigen Dienstleister werden auch immer teurer. Zum Beispiel im für uns so wichtigen EDV-Bereich werden die Anforderungen an Datenschutz und Digitalisierung (hier geht es ja um die Sicherung und Archivierung Ihrer Daten-wir vertrauen hier auf die beiden Marktführer DATEV und Convotis) auch durch eine Vielzahl von Hackerangriffen insbesondere seitdem Ukraine-Krieg immer teurer. Auch die Weiterbildung wird intensiver und durch den Einsatz von KI, die auf Seiten des Finanzamts auch gerne mal falsche Ergebnisse liefert, nicht einfacher und nicht billiger.

So sehen wir uns leider gezwungen, die Preise ab 01.01.2026 moderat anzupassen.


Wer sich vom Steuerberater helfen lässt, hat zwei Monate mehr Zeit und muss die Erklärung erst bis 28. Februar des übernächsten Jahres abgeben. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben wenden Sie Sich gerne an uns.

Für Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer zur Verfügung: +49 (6021) 77 184 0

Kontaktieren Sie uns per E-Mail: info@aulbach-stb.de

Ihre JA-Steuerberatung


Besuchen Sie uns auch in den sozialen Medien:

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.