Die Bündelung von Privatvermögen und/oder Betriebsvermögen in einem Familienpool ist ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten. Familiengesellschaften werden vornehmlich zur Bündelung und Weitergabe von Privatvermögen innerhalb der Familie eingesetzt. Ein Pool eignet sich aber auch für das Halten und Verwalten von Betriebsvermögen im Rahmen der Unternehmensnachfolge.
Wir stehen Ihnen für folgende Leistungen gerne zur Verfügung:
- Erarbeitung eines individuellen Nachfolgekonzepts
- Erstellung der notwendigen Dokumentationen, Verträgen, Gründungsdokumenten, Einbringungsverträgen, Anteilsübertragungsverträgen.
- Begleitung bei Notarterminen
- Abstimmung mit Finanzämtern,
- Erstellung von Schenkungssteuererklärungen.
- Abstimmung mit dem Familiengericht
Vorteile der Familienvermögensgesellschaft gegenüber der gewöhnlichen Verwaltung:
- Bündelung des Familienvermögens in einer Gesellschaft
- Verhinderung der Zerschlagung des Vermögens durch Erbschaft oder Scheidung
- Alleinige Geschäftsführung durch den Schenker
- Verhinderung des Zugriffs auf das Vermögen durch Pflichtteilsberechtigte, Schwiegerkinder, Geschiedene und Gläubiger durch Klauseln im Gesellschaftsvertrag
- Vermeidung bzw. Reduzierung der Erbschaftssteuer
- Reduzierung der Einkommensteuer
Steuern sparen im Familienpool
Hier können wir durch entsprechende Expertise Ihre Vermögensnachfolgeplanungen beraten.
Oftmals können wir einkommensteuerlich neues Abschreibungsvolumen auf Immobilien (AfA-Step-Up) generieren.
Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben wenden Sie Sich gerne an uns.
Für Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer zur Verfügung: +49 (6021) 77 184 0
Kontaktieren Sie uns per E-Mail: info@aulbach-stb.de
Ihre JA-Steuerberatung