Als finanzieller Ausgleich der durch die Corona-Pandemie 2020 verursachten Liquiditätsengpässe wurden seit April 2020 über die Landesbanken Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen bewilligt. Diese dient dem Ausgleich eines coronabedingten Liquiditätsengpasses in den drei Monaten nach Antragstellung. Wir sind von Ihnen insofern nicht mandatiert, möchten aber vorsorglich darauf hinweisen, dass der Antrag nur unter bestimmten […]