Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

nach dem Geldwäschegesetz sind wir einmalig zur zweifelsfreien Identifikation unserer Mandanten verpflichtet.

Bitte übersenden Sie uns per Post oder E-Mail bis zum 03.01.2022 eine Kopie Ihres Personalausweises ggf. auch die Ihres Ehepartners.

Selbstverständlich können Sie diesen auch bei Ihrem nächsten Besuch, sofern dieser im Januar 2022 erfolgt, in der Kanzlei am Empfang abgeben/kopieren lassen.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

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