Die Bundesregierung plant die Abschaffung der offenen Ladenkasse für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab 2028.
Mit dem neuen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen verschärft das Bundesfinanzministerium den Kampf gegen Steuerhinterziehung und treibt die Digitalisierung im Handel voran.
Die Kernregelungen ab 2028 im Überblick
- Elektronische Kassenpflicht: Betriebe mit einem Gesamtumsatz ab 100.000 Euro pro Jahr müssen zwingend ein elektronisches Kassensystem nutzen. Die klassische offene Ladenkasse (z. B. die Barkasse oder der Geldbeutel) wird für diese Umsatzgröße verboten.
- Ausnahme für Kleinbetriebe: Wer weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr erzielt, ist von der Pflicht befreit.
- Härtefall- und Sonderregelungen: Das Bundesfinanzministerium kann per Rechtsverordnung weitere Ausnahmen zulassen. Diskutiert werden Befreiungen für:
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- Wochen- und Jahrmärkte
- Direktvermarkter in der Landwirtschaft
- Vertrauenskassen (z. B. auf Selbsternte-Feldern)
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- Digitale Belegpflicht: Der digitale Kassenbon wird ab 2028 zum Standard. Die Pflicht, standardmäßig einen Papierbeleg auszudrucken, entfällt zugunsten elektronischer Bereitstellungen.
Was das für betroffene Unternehmen bedeutet
Da das Gesetz ab 2028 greifen soll, stehen Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister vor deutlichen operativen und finanziellen Umstellungen:
- Anschaffungskosten: Betroffene Händler müssen zeitnah in gesetzeskonforme, elektronische Registrierkassen investieren, die mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind.
- Bürokratie vs. Fälschungssicherheit: Während der Umstieg initial Kosten und Einarbeitungszeit verursacht, verringert die digitale Erfassung langfristig den täglichen Aufwand für handschriftliche Kassenbücher.
- Steuerprüfungen: Der Spielraum für handschriftliche Fehler schrumpft gegen null. Die Finanzämter können Daten bei Kassennachschauen künftig direkt digital und standardisiert auslesen.



