JA Steuerberater Aschaffenburg informiert:
JA Steuerberater Aschaffenburg informiert Sie rechtzeitig mit den Mandanten-Monatsinformationen für 2021 zu den neuesten Entwicklungen und Informationen für steuerpflichtige Arbeitnehmer, Angestellte, Selbständige, Gewerbetreibende, Unternehmer, Existenzgründer und Vereine.
Themen der Mandanten-Monatsinformation Dezember 2021:
- Aktienzuteilung durch ausländischen „Spin-Off“
- Kosten bei Wegeunfall als Werbungskosten absetzbar
- Private Veräußerungen von Wirtschaftsgütern über Internetplattformen
- Echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer – Keine Wertguthabenfähigkeit
- Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens – Verdeckte Gewinnausschüttung?
- Büro- und Organisations-Bonus bzw. Förderprovision unterliegen der Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen
- Keine Steuerhinterziehung durch „Unterlassen“ bei Kenntnis der Finanzbehörde von wesentlichen steuerlich relevanten Umständen
- Zahlungen an beeinträchtigte Nach- bzw. Vertragserben abziehbar?
- Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung
- Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen
- Termine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2021/Januar 2022
Themen der Mandanten-Monatsinformation November 2021:
- Zum Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei einem Rückgriffsanspruch
- Bildung einer Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr unzulässig
- Problemhund im Tierheim: Zweckgebunde Spende kann anzuerkennen sein
- Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Heirat und Zusammenzug der Ehegatten im Dezember
- Zur Besteuerung von Rentenzahlungen aus einem vor 2005 abgeschlossenen begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht
- Erschließung einer öffentlichen Straße ist keine begünstigte Handwerkerleistung
- Entgeltliche Vermietungsleistung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs an Arbeitnehmer?
- Klippen beim Nießbrauch im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht
- Rückkehr aus Homeoffice kann angeordnet werden
- Gewerbesteuer für Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an gewerblich tätiger Fonds-KG
- Termine Steuern/Sozialversicherung November/Dezember 2021
Themen der Mandanten-Monatsinformation Oktober 2021:
- Gewinne aus der Veräußerung von Gold ETF Fondsanteil
- Bei berufsbedingtem Umzug erkennt Finanzamt höhere Pauschalen an
- Kindergeld-Rückforderung bei Auszahlung an das Kind
- Muss eine E-Bilanz bei finanziellem Aufwand von ca. 40 Euro eingereicht werden?
- Steuerliche Folgen der Bonus-Zahlung von privater Krankenkasse
- Bareinzahlungen als steuerpflichtige Einnahmen im Wege der Schätzung
- Neue Regeln durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
- Private Nutzung des Diensttelefons lohnsteuerpflichtig?
- Arbeitslohn durch Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds
- Berechnungsgrundlage für Rentenbescheid muss nachvollziehbar sein
- Termine Steuern/Sozialversicherung Oktober/November 2021
Themen der Mandanten-Monatsinformation September 2021:
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden durch Unwetter mit Hochwasser
- Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab 2014 verfassungswidrig
- Spenden anlässlich der Hochwasserkatastrophe – Erleichterter Nachweis
- Photovoltaik-Anlagen: Steuer-Vereinfachung lohnenswert?
- Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen
- Kein Abzug von Kindergartenbeiträgen in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse in der Einkommensteuererklärung
- Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns bei Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie
- Corona-Quarantäne schließt Entgeltfortzahlung nicht aus
- Ermäßigte Besteuerung von zusätzlich gezahlter Abfindung nach Wahrnehmung einer sog. Sprinterklausel
- Termine Steuern/Sozialversicherung September/Oktober 2021
Themen der Mandanten-Monatsinformation August 2021:
- Laufzeitbezogene Betrachtungsweise bei Firmenwagen-Leasingsonderzahlungen
- Abzug der beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht verbrauchten Erhaltungsaufwendungen
- Probandenhonorare für medizinische Studien sind steuerbar
- Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen – Nebenkostenabrechnung vorlegen
- Kosten für Abonnement einer Tageszeitung nicht abzugsfähig
- Bau neuer Mietwohnungen kann Steuervorteile bringen
- Wohnungsvermietung: Energielieferungen sind steuerpflichtige Hauptleistungen
- Personengesellschaft als Organgesellschaft
- Schätzung eines Gastronomiebetriebs auf Grundlage der Richtsatzsammlung rechtmäßig
- Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert
- Antrag auf Wirtschaftsförderung: Exakte Angaben zwingend erforderlich
- Termine Steuern/Sozialversicherung August/September 2021
Themen der Mandanten-Monatsinformation Juli 2021:
- Sind Verlustverrechnungsbeschränkungen für Aktienveräußerungsverluste verfassungswidrig?
- Berechnungsparameter für die Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Renten
- Bei privaten Renten kann es systembedingt nicht zu doppelter Besteuerung kommen
- Online-Poker: Gewinne können der Einkommen und Gewerbesteuer unterliegen
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Ehegattensplitting nicht im selben Jahr
- Steuerliche Nutzungsdauer für beruflich angeschaffte Computer, Drucker, Software etc. verkürzt
- Handwerkerkosten auch bei Auszug steuerlich absetzen
- Steuerfolgen bei Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern im Ausland
- Zweifel an Zahlungsfähigkeit – Immobilienmakler muss von riskantem Geschäft abraten
- Termine Steuern/Sozialversicherung Juli/August 2021
Mandanten-Sonderinformation zum Thema Verfahrensdokumentation:
Seit einigen Jahren verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD). Eine weitere Verschärfung dieser Vorschriften ergibt sich seit 2017 für die Steuerpflichtigen mit Bareinnahmen, die durch die Einführung der TSE im März 2021 ihren vorläufigen Abschluss gefunden hat.
Durch diese Verschärfungen ergeben sich zunehmend Angriffspunkte durch die Betriebsprüfung durch formelle Fehler wegen evtl. Nichteinhaltung dieser GoBD-Grundsätze. Insbesondere sind Verfahrensdokumentationen bei Betriebsprüfungen und Nachschauen vorlagepflichtig, was bedeutet, dass Sie diese eigentlich jederzeit bereithalten müssen.
Letztendlich sieht die Pflicht zur Bereithaltung von Verfahrensdokumentationen schlimmer aus als sie ist, da es sich letztendlich um interne Checklisten und Anweisungen handelt, die ohnehin für den Vertretungsfall vorliegen sollten bzw. jedem neuen Mitarbeiter bei Einstellung „in die Hand gedrückt werden“ sollten. In Einzelfällen werden die Verfahrensdokumentationen auf eine DINA-4 Seite Platz finden.
Um Ihnen die Sache etwas zu erleichtern, haben wir Ihnen diverse Muster in der Anlage beigefügt:
- Verfahrensdokumentation nach GoBD vom DWS-Verlag für Mandanten mit Barumsätzen
- Musterverfahrensdokumentation Kasse im Wordformat
- Musterverfahrensdokumentation Kasse Beiblatt TSE
Download
Musterverfahrensdokumentation Kasse
Zur Kasse sei noch angemerkt, dass eine Kassennachschau durch die Finanzverwaltung ohne Vorankündigung erfolgen kann und auch demnächst wegen der TSE-Pflicht in einigen Fällen wohl stattfinden wird. Deshalb sehen wir dringenden Handlungsbedarf, wenn Sie Barumsätze haben.
Ferner gibt es noch Muster-Verfahrensdokumentationen für das ersetzende Scannen – also wenn Sie die Belege nach dem Scannen vernichten wollen. In diesem Fall sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenn Sie eine digitalisierte Finanzbuchführung haben möchten stehen wir auch gerne zu Ihrer Verfügung.
Infos unter: www.ja-steuerberater.de/digitalerevolution/ .
Grundsätzlich können wir Ihnen bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation auch eingeschränkt behilflich sein. Eingeschränkt deswegen, da wir Ihre internen Abläufe und EDV-Programme nicht kennen und wir uns diese Begebenheiten bei Ihnen vor Ort ansehen müssten. Letztendlich können wir aber gerne die von Ihnen erstellte Verfahrensdokumentation kurz plausibilisieren.
Themen der Mandanten-Monatsinformation Juni 2021:
- Versandhandel wird zum Fernverkauf
- Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag
- Steuerfolgen bei einer Entschädigung der Versicherung nach Brand eines Mietwohngrundstücks
- Fahrtkosten zur Betreuung von Enkelkindern als außergewöhnliche Belastungen
- Überprüfung der Steuerbegünstigung von Vereinen – Finanzämter informieren über Abgabepflicht
- Verringerung der 1 %-Pauschale um Aufwendungen des Arbeitnehmers
- Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Gutscheinbücher
- Kindergeldrückforderungen: Berechnung der Säumniszuschläge durch Familienkassen rechtswidrig
- Sturz auf dem Weg ins Homeoffice ist nicht gesetzlich unfallversichert
- Wohnungseigentümerversammlung muss auch während COVID-19-Pandemie stattfinden
- Termine Steuern/Sozialversicherung Juni/Juli 2021
Themen der Mandanten-Monatsinformation Mai 2021:
- Keine Einkommensteuer für Zuteilung von PayPal-Aktien durch eBay-„Spin-Off“
- „Auto-Abo“ kann steuerliche Auswirkungen haben
- Ausgaben für medizinische Masken können sich steuerlich auswirken
- Ertragsteuerliche Beurteilung eines Vorweggewinns für die Komplementär-GmbH
- Anforderungen an steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses
- Zur Stromlieferung als selbstständige Leistung neben einer umsatzsteuerfreien Vermietung
- Betriebsprüfung: Kein Anspruch auf Durchführung einer Schlussbesprechung mit persönlicher Anwesenheit der Teilnehmer
- Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht
- Termine Steuern/Sozialversicherung Mai/Juni 202
Themen der Mandanten-Monatsinformation April 2021:
- Durch angemietetes Arbeitszimmer Steuern sparen
- Reparatur eines privaten Kfz – Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen
- Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld
- Gewinn mit Kryptowährung kann steuerpflichtig sein
- Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht
- Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt
- Termine Steuern/Sozialversicherung April/Mai 2021
Corona-Krise:
- Besteuerung von Mieteinkünften bei Ausbleiben von Mieteinnahmen
- WEG: Auch während Corona-Pandemie „Geisterversammlung“ nicht rechtmäßig
- Corona-bedingte Betriebsschließung – Gastwirt bekommt von Versicherung keine Entschädigung
- Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld
- Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helfer in Impfzentren
Themen der Mandanten-Monatsinformation März 2021:
- Immobilien-Eigentümer mit Photovoltaikanlage kann Verluste steuerlich geltend machen
- Steuervorteil für energetische Sanierung gilt nicht nur für Objekt
- Wann sind Sponsoring-Aufwendungen steuerlich abzugsfähig?
- Übertragung von Betriebsvermögen an Betriebsnachfolger und Versorgungsleistungen
- Steuern für Privatverkäufe eines Händlers auf Internetplattform?
- Umsatzsteuerliche Folgen des Brexit
- Übernahme von Kosten für COVID-19-Tests durch den Arbeitgeber
- Rechte und Pflichten bei Homeoffice während der Corona-Pandemie
- Befreiung von der Sondervorauszahlung 2021
- Termine Steuern/Sozialversicherung März/April 2021
Sonderinformation Überbrückungshilfe Phase III incl. Neustarthilfe
Viele Unternehmen und Freiberufler sind von den Schließungsverordnungen der Länder aufgrund der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen (Lockdown) betroffen.
Als weitere staatliche Hilfsmaßnahme dafür wurde die „Überbrückungshilfe Phase III incl. Neustarthilfe“ eingerichtet. Die hierzu erforderlichen Anträge können voraussichtlich Ende Februar 2021 gestellt werden. Die Rahmenbedingungen und Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe Phase III haben sich im Vergleich zu den politischen Ankündigungen stark geändert. Alle Betroffenen, die die Voraussetzungen für diese Hilfe erfüllen, sollten sich beraten lassen, ob es vorteilhaft ist, diese Wirtschaftshilfe in Anspruch zu nehmen.
Folgende Hinweise drängen sich uns noch zusätzlich auf:
- Die Überbrückungshilfe III wird gewährt für die Monate November 2020 bis 30.06.2021, wobei es Überschneidungen gibt zu den November- und Dezemberhilfen und zur Überbrückungshilfe II (Monate November und Dezember 2020) und zur Neustarthilfe bei Soloselbständigen.
- Die Neustarthilfe für Soloselbständige ist kompliziert und derzeit nicht planbar. Ferner muss diese aktuell noch durch den Soloselbständigen selbst beantragt werden. Die Neustarthilfe ist tendenziell aber günstiger bei geringen Fixkosten.
- Das ganze Antragsverfahren mit Erstantrag und Änderungsanträgen und Schlussabrechnung für die Phase III ist sehr kompliziert und sehr aufwändig, so dass wir nur in Ausnahmefällen zu einem kurzfristigen Antrag raten, da man die Umsatzentwicklung ab 01.04.2021 derzeit überhaupt nicht abschätzen kann.
Wir würden also vorschlagen, dass wir die Prüfung und eventuelle Beantragung auch aus Kostengründen erst ab Juli 2021 vornehmen, wenn wir die Finanzbuchführung Juni 2021 gebucht haben und dann mit unserem Prüfungstool sämtliche Monate (hier wird jeder Monat eigenständig mit dem Vergleichsmonat des Jahres 2019 verglichen) geprüft haben werden. Unsere Kosten für die Prüfung, Beantragung und Schlussabrechnung, die insgesamt nicht unerheblich sein werden und derzeit überhaupt nicht abschätzbar sind, sind zwar (teilweise) förderfähig, letztendlich kann es aber im extremsten Fall dazu kommen, dass keine oder nur wenig Förderung entsteht und die Kosten somit überhaupt nicht oder nur wenig gefördert werden. Wir halten eine kurzfristige Beantragung derzeit daher nur dann für geboten, wenn akute Liquiditätsengpässe, die anderweitig (z.B. durch KfW-Darlehen oder Stundung der Mieten durch Vermieter) nicht beseitigt werden können.
Unterm Strich sprechen die Experten (im Gegensatz zur Politik und der Presse) von einem Bürokratiemonster bzw. Monstertools, die zur Auswertung und Beantragung notwendig sind. Bitte vergleichen Sie auch die FAQ, die unter folgender Website einsehbar sind und sich in den nächsten Tagen und Wochen noch x-Mal ändern werden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
PDF- Download
Mandanteninformationsbrief Überbrückungshilfe Phase III
Themen der Mandanten-Monatsinformation Februar 2021:
- Die Corona-Pandemie und die damit verbundene Schließung von Schulen und Kitas bringt viele berufstätige Eltern in eine schwierige Situation. Der
Bundesrat hat deshalb ein Gesetz gebilligt, mit dem der Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 erweitert werden soll.
- Kosten für Hausnotrufsysteme können nach Ansicht des Sächsischen Finanzgerichts steuerlich geltend gemacht werden, obwohl die Dienstleistung nicht im Haushalt der Betroffenen erfolgt. Daneben sei in der kalten Jahreszeit auch auf die steuerliche Geltendmachung der Kosten für einen Winterdienst hingewiesen.
- Ein weiterer Schwerpunkt dieser Monatsinformation liegt bei der Erbschaftsteuer. Das Berliner Testament und dessen Auswirkung auf die Erbschaftsteuer oder dass der Abriss wegen Gebäudemängeln die Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim entfallen lassen kann, sind wissenswerte Informationen für Erben.
- Termine Steuern/Sozialversicherung Februar/März 2021
Wichtige steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel:
- Umsatzsteuersätze ab 2021
- Zweites Familienentlastungsgesetz und Vereinfachung bei Kindergeldanträgen
- Kassenführung
- Degressive Abschreibung
- Entfernungspauschale
- Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995
- Kurzarbeitergeld und Corona-Bonus
- Stärkung für das Ehrenamt
- Freigrenze für Sachbezüge und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Häusliches Arbeitszimmer und sog. Home-Office
- Verbilligte Vermietung
Themen der Mandanten-Monatsinformation Januar 2021:
- Fast das gesamte Jahr über haben die Corona-Krise und die damit verbundenen (steuer-)rechtlichen Änderungen die Berichterstattung geprägt. Es verwundert daher nicht, dass zum Jahresende und darüber hinaus die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und die häufig dadurch bedingten
steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel einen Schwerpunkt dieser Monatsinformation bilden.
- Ein Großteil der Beiträge beschäftigt sich mit wichtigen steuerlichen Regelungen. Diese betreffen u. a. die Umsatzsteuersätze ab 2021, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Anhebung der Entfernungspauschale, die Einführung einer Homeoffice-Pauschale, die Erhöhung der Übungsleiter und der Ehrenamtspauschale sowie das Zweite Familienentlastungsgesetz.
- Durch das Fortbestehen der Pandemie wurden verschiedene Fristen der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Krise verlängert, wie beispielsweise bei den Zuschüssen der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und dem sog. Corona-Bonus für Arbeitnehmer.
- Termine Steuern/Sozialversicherung Januar/Februar 2021
Sonderinformation zur Erhöhung der Umsatzsteuersätze ab 01.01.2021:
Die Corona-Krise hat erhebliche Auswirkung auf die Wirtschaft – keine Frage. Damit diese gestärkt aus der Krise hervorgeht, hat die Bundesregierung beschlossen die Mehrwertsteuer vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von derzeit 19 Prozent auf 16 Prozent und den ermäßigten Steuersatz von derzeit sieben Prozent auf fünf Prozent zu senken. Ab 2021 gelten dann wieder die ursprünglichen 19 beziehungsweise sieben Prozent Umsatzsteuer.
Inhalte der Mandanten-Sonderinformation:
- Mandantenrundschreiben
- Vorlage zur Änderung von Dauerverträgen /-rechnungen
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Mandanteninfobrief zur Mehrwertsteuererhöhung ab 01.01.2021
Unsere Anmerkungen haben wir farbig markiert. Bitte beachten Sie dieses Rundschreiben sehr sorgfältig auch wenn Sie selbst keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringen.
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Vorlage zur Änderung von Dauerverträgen /- rechnungen ab 01.01.2021
Bezüglich der Dauerrechnungen verweisen wir auf Punkt 6. des Mandanteninfobrief zur Mehrwertsteuererhöhung ab 01.01.2021
Eine Übersicht aller bisherigen Ausgaben und die jeweils behandelten Themen finden Sie im Menü rechts!
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