Wichtiger Hinweis zu reinen Einkommensteuererklärungen
Um unserem Anspruch an höchste Beratungsqualität gerecht zu werden, konzentrieren wir unsere Kanzleikapazitäten konsequent auf unsere Kernkompetenzen:
Die Betreuung von Unternehmen und Selbstständigen sowie die hochspezialisierte Beratung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Vermögensnachfolge – und Vermögensberatung.
Reine Einkommensteuererklärungen (z. B. für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner sowie Mandanten mit ausschließlichen Vermietungs- oder Kapitaleinkünften) können wir aus Kapazitätsgründen derzeit leider nicht neu als Kanzleimandat annehmen.
Unsere Empfehlung für Sie:
Für diese Steuerfälle empfehlen wir Ihnen gerne die Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Beratungsstelle Frau Christina Maier-Roth/ Kleinwallstadt.
👉 [hier geht es direkt zur Beratungsstelle von Frau Maier-Roth /Tel. 06022-654228 / www.vlh.de/bst/6599]
(Bitte beachten Sie: Lohnsteuerhilfevereine dürfen gesetzlich im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten, sofern keine Gewinneinkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit vorliegen.)
Hinweis für bestehende Mandanten
joerg.aulbach@aulbach-stb.de
Bitte beachten Sie, dass wir diese nur im PDF-Format (keine ZIP-Dateien) bearbeiten können.



